Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Luxiety GmbH
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) Die Luxiety GmbH vermittelt exklusive Flugdienstleistungen im Bereich der Business Luftfahrt insbesondere Privatjet Charterflüge, geteilte Privatjetflüge, geteilte Empty Leg Flüge sowie Linien und Semi Privatjetflüge. Die Luxiety GmbH betreibt selbst keine Luftfahrzeuge und ist kein Luftfahrtunternehmen.
(2) Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich die Vermittlung von Beförderungsverträgen zwischen dem Kunden und der jeweils ausführenden Fluggesellschaft oder dem Operator. Der Beförderungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Luftfahrtunternehmen zustande.
(3) Luxiety handelt beim Abschluss der Beförderungsverträge im Namen und in Vollmacht des Kunden.
(4) Diese AGB gelten für alle Vermittlungsleistungen der Luxiety GmbH gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
§ 2 Vertragsarten
(1) Luxiety unterscheidet folgende Leistungskategorien:
a) Privatjet Charter
Vermittlung eines individuell gecharterten Privatjetfluges nach den Anforderungen des Kunden. Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen zustande.
b) Geteilte Privatjetflüge
Vermittlung eines Fluges, an dem mehrere voneinander unabhängige Kunden gemeinsam teilnehmen. Der Gesamtflugpreis wird zwischen den beteiligten Parteien anteilig aufgeteilt.
c) Geteilte Empty Leg Flüge
Vermittlung bereits geplanter Positionierungsflüge eines Luftfahrtunternehmens, an denen mehrere Kunden gemeinsam teilnehmen. Die Durchführung erfolgt nur bei verbindlicher Teilnahme aller Parteien.
d) Semi Privatjet Flüge
Vermittlung von Flügen über vertraglich angebundene Anbieter mit festgelegten Strecken und Flugzeiten.
e) Linienflug Vermittlung
Vermittlung von Linienflügen über angeschlossene Buchungssysteme und Vertriebspartner.
(2) Luxiety ist in allen vorgenannten Fällen ausschließlich als Vermittler tätig und nicht Vertragspartner der Flugleistung.
§ 3 Zustandekommen der jeweiligen Vermittlungsverträge
(1) Ein Vermittlungsvertrag mit Luxiety kommt zustande, sobald ein Angebot von Luxiety durch den Kunden in Textform (elektronisch oder postalisch) bestätigt wird.
(2) Angebote sind bis zur Annahme freibleibend. Die Vermittlungsleistung wird vergütet, sobald ein Beförderungsvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Luxiety oder der Fluggesellschaft alle zur Durchführung des Fluges erforderlichen Daten und Dokumente fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen insbesondere vollständige Passagierdaten, Pass- oder Ausweis Informationen, Visabestimmungen sowie Angaben zum Gepäck und Sonderwünschen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
(4) Für den vermittelten Flug gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen und AGB der ausführenden Fluggesellschaft. Der Kunde erkennt deren Geltung mit Vertragsschluss an.
§ 4 Pflichten bei Privatjet-Buchungen
(1) Luxiety verpflichtet sich, im Bereich der Privatjet-Vermittlung auf Basis der Kundenwünsche passende Angebote genehmigter Fluggesellschaften zu sondieren.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle Angaben (Passagierdaten, Personenanzahl, Sonderwünsche, Gepäck etc.) korrekt sind. Änderungen nach Angebotsannahme sind gesondert abzustimmen und können zusätzliche Kosten verursachen.
(3) Der Flug wird durch das Luftfahrtunternehmen eigenverantwortlich durchgeführt. Luxiety übernimmt keine Haftung für die Durchführung des Fluges.
§ 5 Pflichten bei Linienflug- und Semi Privatjet Buchungen
(1) Luxiety vermittelt Flugtickets im Linienflug Bereich über ausgewählte, professionelle Buchungssysteme und Vertriebspartnern. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der ausführenden Fluggesellschaft zustande. Luxiety handelt in diesem Zusammenhang als Vermittler und nicht als Vertragspartner der Flugleistung.
(2) Für die Durchführung des Fluges, die Tarifbedingungen sowie etwaige Änderungen oder Ansprüche ist ausschließlich die jeweilige Fluggesellschaft verantwortlich (z. B. Umbuchungs- und Stornierungsrichtlinien). Luxiety haftet nicht für Leistungsstörungen im Linienflug Betrieb.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und korrekte Daten bereitzustellen und sich selbstständig über Einreisebestimmungen und Gepäckregelungen zu informieren.
§ 6 Preisgestaltung und Zahlung
(1) Der im Angebot ausgewiesene Preis ist verbindlich, vorbehaltlich unvorhergesehener Zusatzkosten (z. B. Enteisung, Steuern, Gebühren, Umbuchungskosten, Sonderlanderechte, Zusatz-Catering, Treibstoffzuschläge oder Flughafen-Sondergebühren).
(2) Zuzahlungsregelungen nach Buchungskategorie
a) Privatjet-Charter: Für Charterflüge mit Privatjets ist der gesamte Reisepreis unmittelbar nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Buchung des Fluges erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin besteht lediglich eine unverbindliche Reservierung ohne Anspruch auf Durchführung. Luxiety weist ausdrücklich darauf hin, dass der jeweilige Luftfahrtunternehmer berechtigt ist, die reservierte Flugzeit anderweitig zu vergeben, solange keine bestätigte Buchung (nach Zahlung) erfolgt ist.
b) Semi-Privatjet- und Linienflüge: Auch bei Buchungen von Linienflügen oder semi-privaten Flugangeboten erfolgt die Ticket- oder Platzbuchung erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei verspäteter Zahlung kann es zu Preisänderungen oder dem Verlust der ursprünglich angefragten Konditionen kommen. Luxiety übernimmt keine Garantie für Preis- oder Platzverfügbarkeit bei verzögertem Zahlungseingang.
(3) Gebuchte Sonderleistungen (z. B. Transfers) werden im Angebot separat ausgewiesen.
§ 7 Widerruf und Stornierungsbedingungen
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Flugbeginn den gebuchten Privatjet Service stornieren. Die folgenden Stornopauschalen gelten:
bis 14 Tage vor Abflug: 10 % des Flugpreises (mindestens 1.000 €)
13 bis 3 Tage vor Abflug: 40 % des Flugpreises (mindestens 1.500 €)
72 bis 24 Stunden vor Abflug: 75 % des Flugpreises (mindestens 2.000 €)
unter 24 Stunden vor Abflug oder Nichterscheinen: 100 %
(2) Die vorgenannten Stornierungsgebühren gelten, sofern keine abweichenden Regelungen durch die ausführende Fluggesellschaft (Operator) vorgesehen sind. Die jeweiligen Stornobedingungen des Operators können hiervon abweichen und werden dem Kunden im Rahmen des vermittelten Beförderungsvertrags gesondert mitgeteilt und vertraglich festgehalten. Diese gelten vorrangig.
(3) Bei Linienflügen und Semi-Privatjet Flügen richten sich Stornierungen und Umbuchungen nach den Bedingungen der gebuchten Airline. Etwaige Erstattungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber der Airline.
(4) Luxiety ist berechtigt, den Vermittlungsvertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
a) Der Kunde setzt die Erfüllung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen aus, stellt sie ein oder droht dies ausdrücklich an.
b) Es ist nach objektiver Einschätzung von Luxiety zu erwarten, dass für den geplanten Flug erforderliche Genehmigungen, Lizenzen oder behördliche Erlaubnisse nicht rechtzeitig erteilt oder nicht aufrechterhalten werden.
c) Der Kunde oder ein mit ihm wirtschaftlich verbundener Partner stellt Zahlungen ein oder kündigt die Zahlungsunfähigkeit an.
d) Nach Vertragsschluss wird erkennbar, dass der Kunde oder ein wirtschaftlich nahestehender Dritter nicht in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen dauerhaft zu erfüllen.
e) Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches oder behördliches Verfahren über das Vermögen des Kunden wird eröffnet oder beantragt, das die Kontrolle über dessen Vermögenswerte einer externen Stelle überträgt.
f) Ein Antrag auf Bestellung eines Insolvenzverwalters oder vergleichbaren Organs wird gestellt oder bereits gerichtlich angeordnet.
(5) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch Luxiety gelten die im Vertrag vereinbarten Stornierungsregelungen entsprechend.
(6) Diese Regelungen gelten nicht für geteilte Flüge gemäß § 8.
§ 8 Sonderbedingungen für geteilte Privatjetflüge und geteilte Empty Leg Flüge
(1) Geteilte Flüge stellen eine besondere Form der Flugvermittlung dar. Der individuelle Flugpreis jedes Kunden basiert auf der verbindlichen Teilnahme aller beteiligten Parteien.
(2) Mit Annahme des Angebots erklärt der Kunde seine verbindliche Teilnahme an dem geteilten Flug.
(3) Eine Stornierung oder ein Rücktritt nach Angebotsannahme ist ausgeschlossen.
(4) Im Falle einer Stornierung, eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bleibt der Kunde zur Zahlung von 100 Prozent des vereinbarten Flugpreises verpflichtet.
(5) Diese Regelung dient dem Schutz der übrigen Mitreisenden, da ein Rücktritt eines Teilnehmers zu einer wirtschaftlichen Mehrbelastung der verbleibenden Parteien führen würde.
(6) Eine Umbuchung oder Erstattung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(7) Luxiety ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Ersatzteilnehmer zu vermitteln.
§ 9 Technische Einschränkungen
(1)Luxiety bemüht sich, die digitalen Buchungsservices störungsfrei bereitzustellen, kann jedoch keine Garantie auf durchgehende Verfügbarkeit geben. Geplante Wartungen oder technische Ausfälle können den Service einschränken.
§ 10 Flugausfall, Verzögerungen und Ersatzflug im Privatjet Service
(1) Luxiety übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen beim Abflug oder bei der Ankunft, sofern diese nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Luxiety im Rahmen des Vermittlungsvertrags zurückzuführen sind.
(a) Dazu zählen unter anderem Störungen der Luftverkehrskontrolle, Personalknappheit bei der Fluggesellschaft, Streiks, behördliche Maßnahmen, Krieg, politische Unruhen, Pandemien, schlechte Wetterbedingungen oder betriebliche Einschränkungen
des eingesetzten Flugzeugs aufgrund vorheriger Einsätze.
(b)Soweit gesetzliche Regelungen oder die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft greifen, ist diese für Ansprüche im Zusammenhang mit Verspätungen allein verantwortlich.
(2) Fällt ein gebuchter Flug ganz oder teilweise aus Gründen aus, die außerhalb des Einflussbereichs von Luxiety liegen, bemüht sich Luxiety nach besten Kräften, dem Kunden eine gleichwertige Ersatzbeförderung zu vermitteln. Dies kann auch die Vermittlung eines Flugs mit einer anderen Fluggesellschaft oder zu einem abweichenden Zeitpunkt beinhalten.
(3) Luxiety übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit eines Ersatzfluges und haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder anderweitige Nachteile, es sei denn, der Ausfall ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Luxiety zurückzuführen.
(4) Lehnt der Kunde einen angebotenen Ersatzflug ohne sachlich gerechtfertigten Grund ab, entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz. Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Ersatzfluges trifft Luxiety nach eigenem Ermessen.
(5) Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden bleibt in Fällen des vollständigen Ausfalls unbenommen, sofern kein angemessener Ersatzflug angeboten werden kann. In diesem Fall erstattet Luxiety bereits gezahlte Beträge abzüglich etwaig angefallener, nicht stornierbarer Drittkosten.
§ 11 Flugausfall, Verzögerungen und Ersatzflug bei Linien- und Semi-Privatflügen
(1) Bei Ausfall, Verspätung oder anderweitiger Nichtdurchführung eines Linien- oder Semi-Privat Fluges liegt die alleinige Verantwortung und Haftbarkeit bei der ausführenden Fluggesellschaft. Luxiety ist in diesen Fällen ausschließlich als Vermittler tätig und nicht Vertragspartner der Beförderungsleistung.
(2) Ein etwaiger Anspruch auf Umbuchung, Ersatzbeförderung, Rückerstattung oder Entschädigung richtet sich ausschließlich nach den geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sowie den einschlägigen gesetzlichen Regelungen (z. B. EU-Verordnung 261/2004).
(3) Luxiety übernimmt keine Haftung für Flugausfälle, Umleitungen, Verspätungen oder daraus resultierende Folgeschäden. Der Kunde wird gebeten, sich im Falle von Leistungsstörungen direkt an die jeweilige Airline oder deren Bodenabfertigungspersonal zu wenden.
§ 12 Datenschutz
(1) Luxiety verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß DSGVO. Die Datenverarbeitung erfolgt nur durch beauftragte, vertrauenswürdige Dienstleister.
(2) Relevante Buchungsdaten werden an beteiligte Airlines oder Drittanbieter übermittelt, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 13 Haftung
(1) Luxiety haftet bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(2) Luxiety haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, technischen Defekten, Fluglotsenausfällen oder unvorhersehbaren Flugplanänderungen.
(3) Luxiety haftet nicht für Versäumnisse oder Pflichtverletzungen der ausführenden Fluggesellschaft. Für die operationelle Durchführung des Fluges, Sicherheit, Besatzung, Fluggerät und Ablauf ist ausschließlich die Airline verantwortlich.
(4) Bei Vermittlungsfehlern ist die Haftung auf den gezahlten Vermittlungspreis beschränkt. Luxiety haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(5) Der Kunde stellt Luxiety von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung seiner Mitwirkungspflichten, fehlerhafter Angaben oder der Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften resultieren
§ 14 Auswahl der Fluggesellschaften
(1) Luxiety gibt keine Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Zweckmäßigkeit, technischen Ausstattung oder sonstigen Eignung der vermittelten Fluggesellschaften oder sonstiger Drittanbieter ab. Die Auswahl erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung der behördlichen Zulassungen und mit der gebotenen Sorgfalt, kann jedoch keine Haftung für deren Leistung oder Verhalten begründen.
(2) Luxiety haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Vertragspflichten, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Luxiety liegen. Hierzu zählen insbesondere Fehler, Versäumnisse oder Insolvenzen seitens der vermittelten Fluggesellschaft oder anderer beteiligter Dienstleister.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, Luxiety sowie deren Mitarbeitende und Beauftragte von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Forderungen oder Kosten freizustellen, sofern diese auf
a) Vertragsverletzungen des Kunden,
b) Handlungen oder Unterlassungen von Passagieren oder vom Kunden beauftragten Dritten,
c) Forderungen Dritter im Zusammenhang mit dem vermittelten Flug,
zurückzuführen sind.
(4) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden, Auskünfte oder Zusicherungen entfalten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch eine zeichnungsberechtigte Person von Luxiety bestätigt wurden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: Januar 2026